Präambel –Sätze 1 – 3
Erläuterung
Auf ihrer 17. in Durban (Südafrika) haben die Vertragsstaaten der 2011 einen Fahrplan beschlossen, der vier Jahre später zur Verabschiedung des Pariser Abkommens führte. Das Abkommen soll das Ziel der Rahmenkonvention, eine gefährliche Störung des Klimasystems durch den Menschen zu verhindern, nun konkretisieren. Es baut auf dem von 1992 auf, demzufolge die Staaten zwar gemeinsam handeln, aber nicht alle im gleichen Maß: Einige tragen mehr Verantwortung für den Klimawandel und sind leistungsfähiger als andere.
Analyse: Der lange Weg zum Pariser Abkommen >
Zum Vetragstext >
Absatz –4.1
Erläuterung
Hier wird der Entwicklungspfad für die festgelegt: Zwischen 2050 und 2100 soll ein „Gleichgewicht“ zwischen Ausstoß und Abbau von erreicht werden. Die Fachbegriffe für Ausstoß und Abbau von Treibhausgasen lauten „Quellen“ und . Der Begriff des Gleichgewichts ist erst kurz vor Abschluss der Verhandlungen in den Vertragstext aufgenommen worden. Noch kurz zuvor war eine Fülle von konkreten und vagen Formulierungen im Gespräch, wie der Vertragsentwurf vom 9. Dezember 2015 zeigt (die Alternativen werden darin durch eckige Klammern abgegrenzt), darunter der Begriff der .
Während der Ausstoß als „anthropogen“ bezeichnet wird, also als vom Menschen verursacht, gilt das nicht für die Senken. Ob damit ausgeschlossen wird, Treibhausgase aktiv aus der Atmosphäre zu entfernen, ist noch ungeklärt. Die Debatte über solche Eingriffe in das Klimasystem, die als bezeichnet werden, wird aber voraussichtlich an Fahrt aufnehmen.
Analyse: Die Erde zusätzlich kühlen >
Zum Vetragstext >
Absätze –4.4 – 4.6
Erläuterung
Das Pariser Abkommen unterscheidet drei Typen von Staaten: Von den Industriestaaten wird erwartet, dass sie ihren Treibhausgasausstoß deutlich verringern. Entwicklungsländer sollen an solchen Reduktionszielen arbeiten und dürfen dabei auf Unterstützung hoffen. Im von 1997 zählten China, Indien, Südafrika und Brasilien nicht zu den Industriestaaten; ihr aktueller Status ist unklar. Inselstaaten und andere Länder in vergleichbar schwieriger Situation sollen prüfen, wie sie ihre wirtschaftliche Entwicklung vorantreiben können, ohne die deutlich zu steigern.
Zum Vetragstext >
Absätze –7.1 – 7.3
Erläuterung
In jeder Weltregion, in jedem Land und sogar in verschiedenen Teilen eines Landes können unterschiedliche sinnvoll sein. In einigen Entwicklungsländern wird es zuerst darum gehen, die unmittelbaren Bedürfnisse zu befriedigen, also beispielsweise nach Naturkatastrophen Nahrung und Unterkunft zu gewährleisten. In anderen Regionen der Welt müssen hingegen für den Menschen wichtige Flüsse und Wälder geschützt werden, damit sie bei steigenden Temperaturen nicht verschwinden. Die Anpassungsmaßnahmen werden Teil einer Umstellung auf nachhaltiges Wirtschaften angesehen.
Zum Vetragstext >
Absätze –7.5 – 7.8
Erläuterung
Bei den sollen die Staaten darauf achten, dass die Bevölkerung beteiligt wird und Frauen sowie schutzbedürftige Minderheiten nicht vernachlässigt werden. Grundlage sollen Empfehlungen aus der Wissenschaft sein, aber auch das Wissen indigener Völker kann berücksichtigt werden. Im Bereich der Risiken und Vorsorge wird ein Forschungsdefizit festgestellt, das behoben werden soll. Die UN-Organisationen, die beispielsweise über Erfahrungen in der Entwicklungshilfe verfügen, werden aufgerufen, bei den weltweiten Anpassungsmaßnahmen zu helfen.
Zum Vetragstext >
Absätze –9.1 – 9.3
Erläuterung
Auch wenn hier in erster Linie die Industriestaaten angesprochen werden, sieht das Pariser Abkommen keine klaren Geber-Länder vor: Jedes Land soll nach seinen Möglichkeiten die schwächeren unterstützen.
Im Unterschied zur von 1992 wird hier nicht gefordert, dass die Mittel „neu und zusätzlich sind“. So wurde bisher ausgedrückt, dass nicht einfach alte Hilfszusagen umetikettiert werden. Absatz 9.3 fordert jedoch, dass die neuen Zusagen über die alten hinausgehen.
Die Staaten dürfen auch private Mittel abschöpfen, um die Ziele des Vertrags zu erreichen.
Zum Vetragstext >
Absatz –10.5
Erläuterung
Der Technologie-Transfer könnte auch Geld kosten: etwa, um Lizenzen zu erwerben. Hier wird die Grundlage für Finanzierungsmöglichkeiten gelegt. Dadurch sollen die Entwicklungsländer nicht nur mit Endprodukten beliefert werden, sondern von den Industriestaaten auch in die frühen Phasen der Produktentwicklung einbezogen werden können.
Zum Vetragstext >
Absatz –11.1
Erläuterung
Die schwächeren Staaten sollen dazu befähigt werden, möglichst eigenständig mit den Folgen des Temperaturanstiegs und zu betreiben. Dazu sind vielfältige Maßnahmen nötig, die als zusammengefasst werden. In einer begleitenden der Vertragsstaaten der wird in Artikel 71 eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die bis 2020 die Forschung zu diesem Thema vorantreiben soll. Dazu gehört vor allem, die Bedürfnisse der Staaten genau zu ermitteln.
Zum Vetragstext >
Absatz –11.2
Erläuterung
Nicht die Industriestaaten, sondern die Entwicklungsländer legen fest, wo sie Hilfe benötigen. Die Zivilgesellschaft soll in die Diskussion über nötige Maßnahmen einbezogen werden. Sowohl Industriestaaten als auch Entwicklungsländer sollen über die Pläne und Erfolge der Maßnahmen regelmäßig berichten.
Zum Vetragstext >
Absätze –11.3 – 11.5
Erläuterung
Die Industriestaaten werden aufgefordert, den Prozess des zu unterstützen und zu stärken. Im Unterschied zum Kapazitätsaufbau für die Berichtspflichten der Staaten, der in Artikel 13 geregelt ist, werden den Entwicklungsländern aber keine finanziellen Hilfen zugesagt.
Zum Vetragstext >